Samstag, 15. August 2009

Die Zwangsimpfung im Anmarsch - Griechenland auf dem 1. Rang

Ausnahmslos alle sollen geimpft werden - auch sämtliche im Inland befindliche Ausländer!



Griechenland hat jetzt offiziell mitgeteilt, eine verbindliches "Schweinegrippe-Impfprogramm" durchführen zu wollen, obwohl die Mehrheit der Griechen eine Impfung ablehnt. Ungeachtet der Tatsache, dass es in Griechenland und den Anrainerstaaten überhaupt noch keine Todesfälle durch "Schweinegrippe" gegeben hat, hat sich die griechische Regierung dazu entschlossen, die gesamte Bevölkerung, also 10,7 Millionen Menschen zu "immunisieren", obwohl es unter Wissenschaftern als gesichert gilt, dass etwa 1 % der Geimpften, an der Impfung erkranken oder sogar sterben werden. Bei der Zulassung des Impfstoffes, der in der EU im Schnellverfahren genehmigt wird, ohne vorher an ausreichend an Menschen getestet zu werden, handelt es sich um einen bisher nicht erlebten Vorgang. Der griechische Gesundheitsminister dazu: "Wir haben entschieden, dass die gesamte Bevölkerung, alle Bürger und Einwohner, ausnahmslos gegen die Grippe "geimpft" werden." Laut offizieller Stellungnahme des Gesundheitsministeriums: "Wir warten nur noch auf die Genehmigung der EU um damit zu beginnen, jeden zu impfen!"

Was nichts anderes bedeutet, wenn Griechenland zwangsimpfen darf, darf es die ganze EU! Und was so vehemend von den Regierungen vorangetrieben wird, wird dann auch wohl so umgesetzt werden.

Willkommen in der Diktatur!

Warum diesem "Impfstoff" auch Quecksilber und Squalen beigemischt sind, die sehr toxisch auf den menschlichen Organismus wirken und zu dauernden Gesundheitsschäden führen, darüber schweigt sich das Ministerium wohlweislich aus.

Auch die "Gesundheitsbehörden" in Großbritanien als auch in den USA haben spontan erklärt, dass das bevorstehende Programm für eine Massenimpfung gegen "H1N1" verpflichtend sein wird, jedoch wurde der Öffentlichkeit diese "lapidare" Entscheidung so noch nicht mitgeteilt. Wie zufällig sind die beiden Länder gerade dabei, genügend Impfstoff zu hamstern, um damit die gesamte Bevölkerung impfen zu können.

Einer Information aus den USA zufolge sind Zwangsimpfungen sogar verfassungskonform und können, falls nötig von der Regierung mittels behördlicher Gewalt durchgesetzt werden. Die Hersteller der Impfstoffe sind per Gesetz vor Schadensersatzklagen geschützt. Schach - und Matt!

Das soll dann wohl auch so mit einiger Verzögerung in Deutschland durchgezogen werden. Wahrscheinlich um den "Testfall Griechenland" abzuwarten und auf jeden Fall hat man dann schon mal für den nächsten "Schweine-Fall" die Genehmigung in der Tasche und kann ganz schnell im Verwaltungsverfahren ohne langwierige und öffentliche *igit* Diskussion die Zwangsimpfung durchsetzen. Die wenigsten wollen sich aber impfen lassen. Also auf freiwilliger Basis kriegen die von der Pharma-Mafia im Gefolge der käuflichen und/oder naiven Regierungsspeichellecker das nie hin.
Mittlerweile haben in Deutschland verschiedene Unikliniken, wie z.B. die Uni Mainz mit Kinderversuchen begonnen. Gesucht werden 2.000 Kinder von 3 bis 18 Jahren, man sucht dabei nur nach Nebenwirkungen, also nicht ob der Impfstoff gegen die "Schweinegrippe" wirkt!

Wer so verantwortungslos ist und die Gesundheit seiner Kinder bei diesem Menschenversuch -  wegen den 250 Euro, die dafür berappt werden - ruinieren will, sollte sich ernsthaft auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen.


Zwangsimpfungen auch in Deutschland möglich?

Laut Infektionsschutzgesetz "Ifsg" § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe ist eine Zwangsimpfung durchaus möglich:
6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.

Das heisst nichts anderes als dass die Behörden Schutzimpfungen anordnen können und den Artikel 2 GG, also das Recht auf körperliche Unversehrtheit, einschränken dürfen, was einer Zwangsimpfung gleich kommt.

Leute, es ist höchste Zeit die Leine zu ziehen, bevor es zu sp
ät ist!


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