Mittwoch, 30. September 2009

Impfung gegen Schweinegrippe kommt

Europa hat gewählt

Die EU-Staaten können jetzt mit der Impfung gegen die ach so "gefährliche Schweinegrippe" beginnen. Die EU-Kommission hat die Genehmigung für die Verwendung zweier Impfstoffe gegeben. Dadurch sei sichergestellt, dass genügend Impfstoff noch vor Ausbruch der Grippesaison an die EU-Staaten sowie an die nicht zur EU gehörenden Länder Island, Norwegen und Liechtenstein geliefert werden könne, hieß es. Die Europäische Arzneimittelbehörde, EMA hatte die Freigabe zuvor befürwortet. Woher jetzt die "Verantwortlichen" wissen wollen, dass sich die "Schweinegrippe" an den "Zeitplan" der gewöhnlichen saisonalen Grippe hält? Oder ist es das die Alte in neuem Gewand?

Deutschland hat gewählt

seine Impfstoffe im Kampf gegen die "Schweinegrippe". Herkömmliche Impfstoffe, die in anderen Ländern sehr wohl mit guter Wirksamkeit existieren, hat die Pharmamafia mit Hilfe des Paul-Ehrlich-Institutes, PEI aus Deutschland verdrängt.

Welche Impfstoffe gibt es

Hier haben wir einmal die beiden zugelassenen Impfstoffe: Focetria von Novatis und Pandemrix von GlaxoSmithKline

Beispiel Pandemrix, wie vom RKI dargestellt


Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der "EMEA" hat am 24. September 2009 eine positive Empfehlung für die H1N1-Stammanpassung des Impfstoffes Pandemrix ausgesprochen. Die europäische Zulassungsbehörde "EMEA" ist bei der "EU" der Wirtschaftsdirektion unterstellt – und nicht der Direktion für Gesundheit oder Verbraucherschutz – und wird zu fast zwei Dritteln von den Pharmafuzzies finanziert. Die Europäische Kommission ist der Empfehlung gefolgt und hat die Anpassung des Impfstoffs Pandemrix der Firma GlaxoSmithKline (GSK) an den neuen Influenzastamm A (H1N1) mit dem 1. Oktober 2009 genehmigt.

Nach Empfehlung des CHMP ist Pandemrix indiziert zur Prophylaxe gegen Influenza in einer offiziell deklarierten Pandemie. Pandemrix (A/California/7/2009 (H1N1)-ähnlicher Stamm (X-179A)) ist ein auf Hühnereiern gezüchteter, inaktivierter, adjuvantierter Spaltimpfstoff, der pro Dosis 3,75 μg Hämagglutinin (HA) enthält.

Die Antigenherstellung entspricht der des in Dresden produzierten saisonalen Impfstoffs Influsplit. Das Adjuvanz AS03 besteht aus Squalen (10,69 mg), DL--Tocopherol (11,86 mg) und Polysorbat 80 (4,86 mg). Eine Impfdosis ent hält 5 μg Thiomersal.

Die Zulassung des H1N1-Impfstoffes Pandemrix basiert auf den Daten eines Musterimpfstoffes, der H5N1- Antigen enthält. Erste vorläufige Ergebnisse aus laufenden klinischen Studien an gesunden Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren mit einem Influenzaimpfstoff A (H1N1) wurden ebenfalls ergänzend vom CHMP berücksichtigt.

Die Fachinformation entspricht dabei dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse. Es wird damit gerechnet, dass die Zulassung an die in Kürze zu erwartenden Ergebnisse der klinischen Studien bei Kindern und Erwachsenen angepasst wird.

Sicherheit von Pandemrix

Die Sicherheit von Pandemrix wurde in klinischen Studien bei ungefähr 5.000 Probanden im Alter von 18 Jahren und älter, die Impfstoffformulierungen mit mindestens 3,75 μg Hämagglutinin vom Stamm A/Vietnam/1194/2004 (H5N1) mit AS03 erhalten hatten, untersucht. Schwerwiegende Nebenwirkungen im ursächlichen Zusammenhang mit Pandemrix wurden nicht beobachtet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Studien aufgrund der untersuchten Probandenzahlen keine Auskunft über seltene Nebenwirkungen geben können. Sehr häufig wurde über Kopfschmerzen, Arthralgie, Myalgie, Verhärtungen, Schwellung, Schmerzen und Rötung an der Injektionsstelle sowie Fieber und Mattigkeit berichtet. Häufig kamen zudem eine Lymphadenopathie, Hautblutungen an der Injektionsstelle, verstärkte Schweißsekretion, eine grippeähnliche Erkrankung und Lokalreaktionen vor. Schlaflosigkeit, Parästhesien, Benommenheit, Schwindel, gastrointestinale Symptome wie Diarrhö, Erbrechen, Abdominalschmerzen, Übelkeit, Juckreiz oder ein Hautausschlag traten gelegentlich auf. Hinsichtlich seltener auftretender Nebenwirkungen wird mit ähnlichen Reaktionen wie sie auch nach Anwendung saisonaler Grippeimpfstoffe beobachtet werden, gerechnet.


Wer soll wie geimpft werden
  • Kinder zwischen 4 und 8 Jahren: Zwei Injektionen mit je 0,5 ml mit einem Abstand von einem Monat
  • Kinder ab 10 Jahren und Erwachsene bekommen nur eine Spritze mit je 0,5 ml
  • Gespritzt wird in den Oberarm
Nebenwirkungen werden von Thiomersal, dem Squalen, dass mit Vitamin A kontaminiert ist,  aber am meisten von den enthaltenen "Wirkverstärkern" erwartet.

Menschen, die gegen Hühnereiweiß allergisch sind, können nicht geimpft werden, weil die Impfstoffherstellung als Ausgangsstoff befruchtete Hühnereier verwenden.

Die Nebenwirkungen des Beipackzettels hier in Stichpunkten
  • Fieber
  • Allgemeines Unwohlsein
  • Kopfschmerzen
  • Probleme an der Injektionsstelle wie Rötung, Schwellung, Schmerzen, Blutergüsse oder vorübergehende Gewebeverhärtungen
  • Gelenkschmerzen
  • Muskelschmerzen
  • Zittern
  • Schwitzen
  • Müdigkeit
  • Allergische Reaktionen
  • Angioödem
  • Probleme des ZNS
  • Guillain-Barr-Syndrom
  • Juckreiz
  • Nierenprobleme
  • Lymphadenopathie
  • Neuralgie
  • Neuritis
  • Neurologische Probleme
  • Parästhesien
  • Schock
  • Hautausschlag
  • Urtikaria
  • Vaskulitis
Na, da haben wir ja alles zusammen. Greifen wir mal eine Nebenwirkung heraus.

Fieber: kann möglicherweise zu kardio-vaskulären Missbildungen und zu Aborten führen. Worauf die Nebenwirkungen beruhen, lässt sich im Einzelfall nicht sagen, aber die Masse machts. Wie immer! Wieso also sollten Schwangere geimpft werden?

Was also passiert, wenn die Impfaktion startet, weiß jetzt noch niemand. Die Folgen wird man sehen. Leider aber, hat es ja Tradition in Deutschland, dass die Impfstatistiken geheim gehalten werden.

Es ist ein unverantwortlicher Massenversuch in jeder Hinsicht. Angefangen von der Notwendigkeit der Impfung grundsätzlich, über die Wirksamkeit der Impfung einerseits und den zu erwartenden Nebenwirkungen andererseits. Der ungenügenden Tests, der unübersichtlichen Logistikkette - wie das Einhalten der Kühlkette - es existiert einfach keine Infrastruktur für eine solche bundesweite Aktion.

Keine Haftung der Impfstoffhersteller

Und ganz nebenbei sind die Hersteller durch den umfangreichen Beipackzettel kraft Gesetz von der Haftung freigestellt. Seine Haftung übernimmt zunächst die öffentliche Hand. Wie bei allen anderen öffentlich empfohlenen Impfungen, ist die Haftung dabei über den Paragrafen 84 Arzneimittelgesetz "AMG" und das Infektionsschutzgesetz "IFSG" geregelt, heisst es vom "Gesundheitsministerium". Versorgungsansprüche werden nach dem Bundesversorgungsgesetz "BVG" geleistet.

Bei Schadensfällen im Zusammenhang mit fehlerhaften Arzneimitteln hat sich in der Rechtspraxis jedoch gezeigt, dass die gesetzliche Regelung in Paragraf 84 Arzneimittelgesetz "AMG" von den Gerichten bisher nicht im Sinne eines verbesserten Patientenschutzes angewendet wurde.

Der Arzt soll die Haftung für alle Schäden übernehmen, die mit Fehlern rund um die Impfung selbst zusammenhängen. Dazu zählen das Mischen, die Aufbewahrung der Impfstoffe, sowie die Aufklärung über die "Impfung".

Sollte es also letztendlich doch zu vereinzelten Prozessen kommen, Verfahren um Anerkennung von Impfschäden ziehen sich in Deutschland sehr lange hin. Es sollte von mindestens 4 bis zu 28 Jahren ausgegangen werden. Das weiß auch BigPharma.

Also besser, einfach mal die Beine baumeln lassen und nicht impfen gehen!


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1 Kommentar:

Helmut Schramm hat gesagt…

http://eu-austritt.blogspot.com/2009/10/schweinegrippe.html